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NOTARIAT

In diesen Bereichen ist die Mitwirkung eines Notars erforderlich oder zumindest anzuraten:

  • Immobilien
  • Ehe, Partnerschaft und Familie
  • Erbe und Schenkung
  • Unternehmensgründungen und umgestaltungen
  • Vorsorgevollmachten wie Betreuungsvollmachten oder Patientenverfügungen

Der Gesetzgeber hat die Mitwirkung eines Notars immer dann für solche Rechtsgeschäfte vorgeschrieben, die für die Beteiligten weitreichende persönliche oder wirtschaftliche Folgen haben.
Der Notar steht als unabhängiger Betreuer allen Beteiligten zur Seite. Sein Rat und seine Mitwirkung an beurkundungspflichtigen Geschäften werden als Dienstleistung angeboten.
Seine Aufgabe ist es zunächst den Sachverhalt und die Ziele und Interessen der Parteien festzustellen.

HIERBEI HELFEN DIE FOLGENDEN INFORMATIONEN ZUM DOWNLOAD:

Kommt eine Vereinbarung zustande, schließen die Beteiligten möglicherweise einen Vertrag, über dessen Inhalt und Wirkungen der Notar belehrt. Notarielle Urkunden haben eine starke Beweiskraft.

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Rechtsanwälte & Notarin

Paul Schweinsberg

Notar a.D. im Angestelltenverhältnis

Karl-Hermann Petersen

bis 2018

Christine Fliege

Kaltenweide 13
25335 Elmshorn
Tel: 04121 86 81
Fax: 04121 82 000
schweinsberg-petersen@ranops.de